Gesamtdeutsche Gesellschaft für Manuelle Medizin e.V.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Anerkennung als Weiterbildungsträger

Die Gesamtdeutsche Gesellschaft Manueller Medizin (GGMM) ist anerkannter Weiterbildungsträger für Ärzte zur Zusatzbezeichnung CHIROTHERAPIE durch die Landesärztekammer Sachsen-Anhalt.

2. Eingangsvoraussetzungen

Ärzte: Voraussetzung zum Erwerb der Zusatzweiterbildung "Manuelle Medizin / Chirotherapie" ist die Facharztanerkennung.

Physiotherapeuten: abgeschlossene Berufsausbildung als Physiotherapeut bzw. Krankengymnast.

Masseure: abgeschlossene Berufsausbildung als Masseur.

3. Ablauf der Weiterbildung

Im Ausland absolvierte Kurse können nur dann für die Weiterbildung in den drei GGMM - Seminaren anerkannt werden, wenn der Nachweis erbracht wird, dass sie von Kursinhalt und -dauer her mit den Kursen der GGMM vergleichbar sind.

Für Physiotherapeuten muss die Weiterbildung in mindestens sechs Kurseinheiten erfolgen. Der Abstand zwischen den Kurseinheiten sollte mindestens drei Monate betragen.

Die Mindestdauer der Weiterbildung beträgt 320 Unterrichtseinheiten, wobei der Prüfungszeitraum nicht zu berücksichtigen ist.

Die tägliche Kursdauer darf acht Unterrichtseinheiten nicht überschreiten.
Die Weiterbildung in Manueller Therapie für Physiotherapeuten sollte innerhalb von vier Jahren abgeschlossen werden.

Die Abschlussprüfung kann frühestens nach zwei Jahren erfolgen (lt. den gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Zulassungserweiterung für besondere Maßnahmen der physikalischen Therapie vom 9. September 1997).

Es können nur Kurse anerkannt werden, die bei einem der von den Spitzenverbänden anerkannten Weiterbildungsträger absolviert wurden.

Die Kursreihenfolge muss eingehalten werden. Sie ist für jedes Seminar aus der Aufstellung der Kursinhalte erkennbar.

4. Zertifikatserteilung

Nach Absolvierung der Kurse findet eine obligatorische, theoretische und praktische Prüfung statt. Die Prüfung kann höchstens zweimal wiederholt werden. Nach bestandener Prüfung wird ein Zertifikat erteilt. Die Zusatzbezeichnung CHIROTHERAPIE ist unter Vorlage der Kursbescheinigungen und des Zertifikats bei der zuständigen Ärztekammer zu beantragen.

Die Abschlussprüfung für Physiotherapeuten umfasst einen schriftlichen und einen praktischen/mündlichen Prüfungsteil.

Zusätzlich ist während der Weiterbildung ein Fallbericht zu erstellen, der in die Bewertung des praktischen/mündlichen Prüfungsteils einzubeziehen ist. Die Prüfung ist bestanden, wenn beide Prüfungsteile mindestens mit "ausreichend" bewertet werden. Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann höchstens zweimal wiederholt werden. Der schriftliche Prüfungsteil dauert mindestens zwei Unterrichtseinheiten je Teilnehmer. Der Anteil der Multiple-Choice-Fragen darf 50 Prozent nicht übersteigen. Es sind jeweils Kenntnisse aus den Gebieten "Allgemeine Grundlagen", "Extremitäten" und "Wirbelsäule" zuprüfen. Die Dauer des praktischen/mündlichen Prüfungsteils beträgt mindestens dreißig Minuten je Teilnehmer. Der Teilnehmer hat mindestens je eine Frage aus dem Extremitäten- sowie dem Wirbelsäulenbereich zu beantworten. Die Demonstration der manualtherapeutischen Techniken erfolgt an Probanden.

5. Änderungen

Eine Änderung des Kurstermins, der Kursleiters oder den Ausfall eines Kurses bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl behalten wir uns vor.

6. Allgemeine Hinweise

Die Anmeldungen für die Kurse erfolgen mit dem Anmeldeformular. Sie erhalten als Anmeldebestätigung eine Rechnung über die Kursgebühr. Fügen Sie der Anmeldung alle erforderlichen Unterlagen (Kopie vom Mitgliedsausweis, eventuell vorhandene Kursbescheinigungen, PT-Diplom) bei.

Die Kursreihenfolge ist obligatorisch. Da die Teilnehmerzahl der Kurse begrenzt ist, erfolgt die Kursbestätigung in der Reihenfolge der Anmeldungen. Der Anspruch auf einen Kursplatz besteht erst nach dem Eingang der Kursgebühr. Dies gilt bis spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn. Ein Anspruch auf den Kursplatz erlischt, wenn die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt. Ab 6. Woche vor Kursbeginn können durch Nichtbezahlung freigewordene vorreservierte Kursplätze an Wartelisten - Anmelder vergeben werden. In diesem Fall erhalten Sie sofort eine Mitteilung, dass Ihr Platz vergeben wurde. Die endgültige Teilnahmebestätigung erhalten Sie bei termingerechter Zahlung sechs Wochen vor Kursbeginn. Bei Annullierung der Einschreibung bis sechs Wochen vor Kursbeginn entstehen keine Kosten; bei einem späteren Rücktritt werden Stornierungsgebühren erhoben, sofern Sie keinen Ersatzteilnehmer stellen.

Stornierungsgebühren

  • bis sechs Wochen vor Kursbeginn: keine Gebühren
  • ab sechs Wochen vor Kursbeginn: 15 Prozent der Kursgebühr
  • ab eine Woche vor Kursbeginn: Einbehalt von 30 Prozent der Kursgebühren

Für Kursumbuchungen und bei Krankheit gelten die gleichen Regeln.